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Cake day: June 10th, 2023

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  • Alena Buyx, Vorsitzende des Ethikrats, reibt sich an einem grundlegenden Prinzip der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): “Datensparsamkeit ist in der heutigen Zeit eine irrsinnige Idee”, […]
    “Wir klicken 48 Seiten Cookie-Erklärungen weg”, argumentierte Buyx.

    Die Cookie-Erklärungen sind doch kein Resultat von Datensparsamkeit. Sie sind Resultat der Datengier von Websitebetreibern und deren Lobbyarbeit um eine pauschales Blockieren der Datensammlung zu verhindern.
    Wer keine persönlichen Daten von seinen Nutzern erhebt braucht auch nicht nach deren Einverständnis fragen.

    Zugleich sei es nötig, im Gesundheitssektor etwa durch gemeinwohlorientierte Forschungskonsortien “üppig” Daten zu nutzen:

    Da spricht doch nichts dagegen, die dürfen gerne anonym alle Daten haben die sie wollen. Für statistische Erhebungen in der Gesundheitsforschung sind aber weder mein Name, noch meine Kontaktdaten nötig.

    Viele Menschen gingen hierzulande davon aus, “bestimmte Daten können wir gar nicht nutzen”.

    Auch kein Problem der Datensparsamkeit, sondern ein Problem, dass Leute nicht kapieren was persönliche, geschützte Daten sind und was nicht.
    Die Frau scheint kein Ahnung zu haben wovon sie redet.

    Der andere Diskusionspartner scheint da deutlich Sachverständiger:

    Man dürfe die Vorgabe aus der DSGVO zur “Minimierung” persönlicher Daten “nicht mit Sparsamkeit verwechseln”, hielt Kelber dagegen. Das Motto laute also nicht: “Alles wegwerfen.” Vielmehr gehe es darum, nichts zu erheben, was man nicht für eine konkrete Datenverarbeitung brauche. Wolle man persönliche Informationen für andere Zwecke wie etwa die Forschung im Gesundheitsbereich weiterverwenden (“Sekundärnutzung”), ermöglichten technische Schutzmechanismen wie die Pseudonymisierung “alles”.
    […]
    “Deutschland ist gefährlich unterdigitalisiert”, wird Kelber nicht müde zu unterstreichen […]
    Nicht nur während der Pandemie hatten “die, die bei der Digitalisierung nicht vorankommen” und “im Föderalismus ersticken” eine “einfache Ausrede mit dem Datenschutz”.







  • Es bestünden “erhebliche Zweifel” daran, dass die EU die dafür erforderliche Kompetenz zur Rechtsetzung habe, so eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber ZDFheute.

    Zwar könne die EU im Bereich besonders schwerer Kriminalität Mindeststrafen vorschreiben, dies umfasse jedoch nicht die Vergewaltigung.

    Nur: Sowohl der juristische Dienst der EU-Kommission als auch die Juristen des EU-Parlaments sehen das anders.

    Ich weiß ja nicht, Herr Buschmann, das klingt doch irgendwie vorgeschoben.